Insolvenzbezogene Beratung & Krisenbegleitung
Finanzielle Krisen erfordern schnelles, strukturiertes Handeln. Wir begleiten Sie von der Krisenfrüherkennung über die Sanierung bis zur geordneten Insolvenz – mit klarem Fokus auf wirtschaftlich tragfähige Lösungen.
Erkenne ich Ihre Situation?
Diese Situationen erlebten unsere Mandanten. Erscheinen Ihnen solche Szenarien bekannt?
Liquiditätskrise zeichnet sich ab
Die Zahlungseingänge sinken, die Fixkosten bleiben konstant. Sie bemerken, dass die Liquidität für die nächsten Wochen knapp wird, aber haben noch keinen vollständigen Überblick über alle Optionen.
Bank zieht Kreditlinie
Ihre Hausbank hat angekündigt, die Kreditlinie nicht zu verlängern oder kündigt bestehende Darlehen. Gleichzeitig fordern Lieferanten kürzere Zahlungsziele. Ein Liquiditätsproblem entsteht kurzfristig.
Geschäftsführerhaftung bei Insolvenzverschleppung
Als Geschäftsführer fragen Sie sich, ob Sie bereits zur Anmeldung verpflichtet sind. Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO ist strafbar und zu persönlicher Haftung gegenüber Gläubigern führen kann.
Gläubiger drängen mit rechtlichen Schritten
Mehrere Gläubiger haben angedroht, Insolvenzanträge zu stellen oder Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Sie suchen eine strukturierte Lösung, die alle Interessen berücksichtigt.
Sanierung möglich, aber wie?
Das Kerngeschäft ist eigentlich tragfähig, aber die Altverbindlichkeiten erdrücken das Unternehmen. Sie fragen sich, welche Sanierungsoptionen realistisch sind – ohne sofort Insolvenz anmelden zu müssen.
Wie wir Ihnen konkret helfen
Je früher eine Krise erkannt und adressiert wird, desto mehr Gestaltungsspielraum bleibt. Wir analysieren Ihre wirtschaftliche Lage, entwickeln realistische Sanierungsoptionen und begleiten Sie bei deren Umsetzung – von der außergerichtlichen Einigung bis zum Insolvenzplan.
- Krisenfrüherkennung: Liquiditätsanalyse, Überschuldungsstatus, Fortbestehensprognose
- Erstellung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6-Standard
- Steuerliche Analyse von Forderungsverzichten und Schuldenerlassen (Sanierungserlass, § 3a EStG)
- Begleitung außergerichtlicher Gläubigerverhandlungen und Umschuldungen
- Vorbereitung und Einleitung von Insolvenzantragsverfahren (§§ 13 ff. InsO)
- Beratung zur Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO, ehemals § 270b InsO)
- Steuerliche Betreuung im laufenden Insolvenzverfahren (Umsatzsteuer, Insolvenzquoten)
- Beratung zu insolvenzrechtlicher Anfechtung und Vermögensübertragungen vor Insolvenz
- Koordination mit Insolvenzverwaltern, Rechtsanwälten und Sanierungsberatern
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten am häufigsten stellen.
Nach § 15a InsO besteht eine Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Der Antrag muss unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt des Insolvenzgrundes gestellt werden. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie dauerhaft nicht in der Lage sind, mindestens 90 % Ihrer fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen. Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und keine positive Fortbestehensprognose besteht.
Sanierung bedeutet, das Unternehmen trotz Krise am Leben zu erhalten – durch Kostensenkung, Umschuldung, Forderungsverzichte oder Eigenkapitalzufuhr. Insolvenz ist das gerichtliche Verfahren, das entweder zur Abwicklung oder zur sanierten Fortführung (Insolvenzplan) führt. Nicht jede Krise endet in der Insolvenz – oft ist eine außergerichtliche Einigung oder ein Schutzschirmverfahren die bessere Option.
Das Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO, ehemals § 270b InsO) ermöglicht einem Unternehmen, das sich in drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung befindet, unter dem Schutz des Insolvenzrechts eigenverantwortlich zu sanieren. Das Management bleibt im Amt (Eigenverwaltung), und ein vom Gericht bestellter Sachwalter überwacht das Verfahren. Die Öffentlichkeitswirkung ist gering, die Sanierungschancen sind hoch – wenn das Konzept stimmt.
Wenn Gläubiger auf Forderungen verzichten, entsteht beim Schuldner ein Sanierungsgewinn, der grundsätzlich steuerpflichtig ist. Unter bestimmten Voraussetzungen (§ 3a EStG) kann dieser Gewinn steuerfrei sein, wenn das Unternehmen sanierungsbedürftig und sanierungsfähig ist und die Gläubiger in Sanierungsabsicht handeln. Die steuerliche Gestaltung von Forderungsverzichten ist hochkomplex und erfordert sorgfältige Planung im Vorfeld.
Ein Regelinsolvenzverfahren dauert i.d.R. 3 Jahre, bis die Restschuldbefreiung erteilt werden kann. Da Erfolg der Sanierung oder Abwicklung ist u.a. abhängig von der Komplexität des Falles, der Anzahl der Gläubiger und dem Verwertungsaufwand. Insolvenzpläne können das Verfahren auf 3 Monate plus nach Verfahrenseröffnung verkürzen. Bei natürlichen Personen (Privatinsolvenz) dauert die Wohlverhaltensphase 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung.
Ja, erheblich. Insolvenzverschleppung ist strafbar (§ 15a Abs. 4 InsO) und kann zur persönlichen zivilrechtlichen Haftung gegenüber Neugläubigern (Deliktshaftung) und ggf. Altgläubigern führen. Als Geschäftsführer haften Sie für Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geleistet werden, weil diese die Insolvenzmasse schmälern. Frühzeitiges Handeln – auch wenn es unbequem ist – schützt Sie persönlich.
Warum Steuerkanzlei Ibrahim Erben?
Was unsere Mandanten an uns schätzen:
Frühzeitig, nicht erst wenn's brennt
Wir erkennen Krisen im Ansatz und handeln, bevor der Gestaltungsspielraum verloren geht.
Netzwerk aus Spezialisten
Enge Zusammenarbeit mit Insolvenzrechtskanzleien, Insolvenzverwaltern und Sanierungsberatern.
Steuerliche Optimierung in jeder Phase
Von der Sanierung bis zur Abwicklung – steuerliche Gestaltung kann den Unterschied machen.
Absolute Diskretion
Insolvenzfragen sind heikel. Wir behandeln jede Situation streng vertraulich.
Unser Vorgehen
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01
Analyse
Schnelle Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen Lage: Liquidität, Überschuldungsstatus, Handlungspflichten.
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02
Optionen
Erarbeitung realistischer Handlungsalternativen: Sanierung, außergerichtliche Einigung, Schutzschirm oder Insolvenzplan.
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03
Umsetzung
Begleitung bei Gläubigerverhandlungen, Antragstellung, Koordination mit Insolvenzverwalter.
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04
Stabilisierung
Steuerliche Betreuung nach der Krise: Neustart, Entschuldung, laufende Begleitung.
Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen bleiben
Warten kostet Sie Handlungsspielraum. Wir helfen Ihnen, die Situation realistisch einzuschätzen – diskret und ohne Umwege.
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