E-Commerce & Online-Handel
Internationaler Online-Handel bringt komplexe steuerliche Anforderungen mit sich. Wir sind spezialisiert auf E-Commerce und begleiten Sie von der OSS-Registrierung bis zur Betriebsprüfung.
Erkenne ich Ihre Situation?
Diese Situationen erlebten unsere Mandanten. Erscheinen Ihnen solche Szenarien bekannt?
Amazon FBA ohne Steuerregistrierung
Sie verkaufen über Amazon FBA und Ihre Waren lagern in Amazon-Lagern in Polen, Tschechien oder anderen EU-Ländern. Dadurch entstehen steuerliche Registrierungspflichten in diesen Ländern – ohne dass Sie es wissen.
OSS nicht gemeldet – Nachzahlungsrisiko
Sie überschreiten die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 € und wären verpflichtet, den One-Stop-Shop (OSS) zu nutzen. Ohne Registrierung und korrekte Meldung drohen Verspätungszuschläge, Nachforderungen und Bußgelder in Deutschland und in mehreren EU-Ländern.
Steuerliche Außenprüfung bei Online-Händlern
Das Bundeszentralamt für Steuern führt immer häufiger steuerliche Außenprüfungen bei Online-Händlern durch, besonders nach der Einführung der Haftung für Plattformbetreiber (§ 25e UStG). Ihre Plattform könnte Druck ausüben.
Skalierung ohne Steuerplanung
Ihr Online-Shop wächst schnell – von Deutschland in die EU und darüber hinaus. Steuerliche Strukturen wie (GmbH, Holding, sowie steuerliche Verfahren wie OSS oder IOSS) wurden nie mit dem Wachstum mitgedacht. Jetzt droht ein Steuer-Chaos.
Dropshipping und IOSS
Sie betreiben ein Dropshipping-Modell mit Lieferanten aus Asien oder den USA. Die IOSS (Import-One-Stop-Shop) wird seit 2021 für Sendungen unter 150 € angewendet. Ohne korrekte Anwendung verlieren Sie Kunden und zahlen doppelt Umsatzsteuer.
Wie wir Ihnen konkret helfen
E-Commerce-Steuerrecht ist eines unserer Kerngebiete. Wir kennen die Anforderungen aller großen Plattformen, die OSS- und IOSS-Regelungen und die internationalen Umsatzsteuerpflichten – und sorgen dafür, dass Sie steuerlich auf der sicheren Seite sind, während Ihr Geschäft wächst.
- Umsatzsteuerliche Beurteilung von Plattformmodellen (Amazon FBA, Kaufland, Shopify, eBay, Otto)
- OSS-Registrierung und laufende Meldungen (vierteljährlich, vollständig und fristgerecht)
- IOSS-Registrierung und Abwicklung für Importe unter 150 € aus Drittländern
- Steuerliche Registrierung in EU-Ländern bei FBA-Lagern (Polen, Tschechien, Spanien, etc.)
- Rückwirkende Bereinigung von OSS-Verstößen und Selbstanzeigen bei Finanzbehörden
- Steuerliche Analyse von Dropshipping-, B2B- und D2C-Modellen
- Strukturierung für Wachstum: GmbH, Holding, internationale Gesellschaftsformen
- Begleitung bei jeglicher Form von steuerlicher Außenprüfung und Nachschauen
- Brexit-Beratung: Import aus UK, Zoll, Reverse Charge
- Laufende Betreuung und Abwicklung von steuerlichen Anmeldungen im internationalen Kontext
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten am häufigsten stellen.
Der OSS (früher MOSS) ist ein vereinfachtes Meldeverfahren für B2C-Verkäufe innerhalb der EU. Seit Juli 2021 gilt eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 € pro Jahr für alle EU-Länder zusammen. Wer diese überschreitet, muss sich ohne Registrierung für das OSS-Verfahren in jedem Land einzeln registrieren und eine Steuererklärung abgeben.
Bei Amazon FBA werden Ihre Waren in Amazon-Lagern in verschiedenen EU-Ländern gelagert und von dort versendet. Die steuerliche Konsequenz: Bereits das Einlagern in einem ausländischen Amazon-Lager begründet eine Registrierungspflicht in diesem Land. Außerdem gelten spezielle Regelungen für das Pan-European Program (PAN-EU) und das Europäische Fulfillment-Netzwerk. Viele FBA-Händler haben unwissentlich Steuerschulden in mehreren EU-Ländern angesammelt.
Die Import-One-Stop-Shop (IOSS) ist seit 1. Juli 2021 für den Import von Waren aus Drittländern (z.B. China, USA) mit einem Warenwert unter 150 € in die EU verpflichtend, wenn die Mehrwertsteuer bereits beim Kauf erhoben wird. Ohne IOSS-Nummer fällt beim Import Einfuhrumsatzsteuer an, was zu Lieferverzögerungen und Rücksendungen führt. Plattformen wie Amazon und Alibaba können als fiktiver Lieferer fungieren und die IOSS-Pflicht übernehmen – was die Analyse für eigene Shops vereinfacht.
Ja. Seit Einführung von § 25e UStG in 2019 ist Amazon verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Dritthändler steuerlich compliant sind. Händler, die keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachweisen oder deren Steuerregistrierungen nicht aktuell sind, können dauerhaft gesperrt werden. Eine Sperrung kann den gesamten Umsatz eines Unternehmens zum Erliegen bringen. Präventive Steuer-Compliance ist daher existenziell.
In diesem Fall besteht Nachzahlungspflicht in allen betroffenen EU-Ländern, ggf. mit Zinsen und Bußgeldern. Eine strukturierte Regularisierung – ähnlich einer Selbstanzeige – ist möglich und wird von den Steuerbehörden meist kooperativ behandelt, wenn sie proaktiv erfolgt. Wir erstellen für Sie eine rückwirkende Analyse aller Verkäufe, identifizieren den Nachzahlungsbedarf und begleiten die Regularisierung gegenüber den jeweiligen EU-Behörden.
Das hängt von Ihrem Gewinn und Ihrer Wachstumsstrategie ab. Eine GmbH kann sinnvoll sein, wenn: der Gewinn regelmäßig (exemplarisch) bei ledigen über 60.000 €, bei verheirateten über 140.000 € liegt, Gewinne thesauriert und nicht sofort ausgeschüttet werden sollen, eine Holdingstruktur für z.B. spätere Unternehmensverkäufe geplant ist, internationale Expansion und Strukturierung oder andere Ergänzungen wichtig sind. Die Entscheidung GmbH vs. Einzelunternehmen sollte steuerlich und unternehmerisch bewertet werden.
Seit dem Brexit (1.1.2021) ist UK ein Drittland. Einfuhren aus UK unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer und dem Zoll, es gibt kein vereinfachtes EU-Meldeverfahren mehr. Für B2B-Transaktionen gilt Reverse Charge. Britische Händler, die an deutsche Verbraucher verkaufen, benötigen eine deutsche USt-Registrierung, wenn sie bestimmte Schwellen überschreiten. Wir helfen Ihnen, die Brexit-Auswirkungen auf Ihr Geschäftsmodell vollständig zu erfassen.
Warum Steuerkanzlei Ibrahim Erben?
Was unsere Mandanten an uns schätzen:
E-Commerce ist unser Spezialgebiet
Wir beraten Unternehmer, Unternehmen, Gesellschaften – im digitalen Handel kennen wir jeden Fallstrick.
Alle Plattformen, alle Länder
Amazon, eBay, Shopify, Kaufland, TikTok Shop – wir kennen die steuerlichen Besonderheiten jeder Plattform.
Laufende Compliance
Monatliche und vierteljährliche OSS/IOSS-Meldungen – pünktlich, korrekt und automatisiert.
Proaktive Warnung
Wenn sich Gesetzgebung ändert (OSS, IOSS, neue Plattformregulierung), informieren wir Sie, bevor es Sie trifft.
Unser Vorgehen
- 01
Audit
Vollständige steuerliche Bestandsaufnahme: Plattformen, Länder, Liefermodelle, bisherige Meldungen.
- 02
Regularisierung
Bereinigung von Rückständen, OSS-Nachmeldungen, Auslandsregistrierungen.
- 03
Struktur
Optimierung der Unternehmensstruktur für Wachstum und internationale Expansion.
- 04
Laufend
Quartalsweise OSS/IOSS-Meldungen, Voranmeldungen, Compliance-Monitoring.
Steuerlich sicher wachsen im E-Commerce
Online-Handel ohne saubere Steuerbasis ist ein Risiko. Wir sorgen für Compliance – damit Sie sich auf das Wachstum konzentrieren können.
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