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Häufig gestellte Fragen

Transparenz von Anfang an. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu unserer Arbeitsweise, Kosten und Leistungen.

Allgemeine Fragen

  • Wir sind spezialisiert auf Gesellschaften, Gesellschafter dahinter und Freiberufler mit komplexen steuerlichen Fragestellungen. Unsere Schwerpunkte liegen auf E-Commerce und Handel, Prüfungen durch Finanzverwaltungen sowie Straf- und Bußgeldstellen (steuerliche Außenprüfung + Steuerstrafrecht), Wegzugsbesteuerung, Heilberufe, Immobilien und Unternehmensstrukturen. Wenn Sie proaktive Beratung auf Augenhöhe suchen – nicht nur jährliche Steuererklärungen –, sind Sie bei uns richtig.

  • Ja, absolut. Viele unserer Mandanten sitzen deutschlandweit oder im Ausland. Wir nutzen moderne Tools für die digitale Zusammenarbeit: Video-Calls, Cloud-Buchhaltung, sichere Dokumentenübermittlung. Persönliche Treffen sind natürlich auch möglich – vor Ort in Düren oder bei Ihnen.

  • Wir arbeiten mit DATEV für Buchhaltung und Lohn – dem Branchenstandard für professionelle Steuerberatung. Für die digitale Zusammenarbeit nutzen wir moderne Cloud-Lösungen, sichere Dokumentenportale und Video-Conferencing. Die Zusammenarbeit ist ortsunabhängig und effizient möglich.

Erstgespräch & Kosten

  • Das erste Kennenlerngespräch (30 Minuten) ist für Sie kostenfrei. Wir lernen uns kennen, Sie schildern Ihre Situation und wir klären, wie wir Ihnen helfen können. Sie erhalten anschließend ein transparentes Angebot – ohne versteckte Kosten.

  • Das Erstgespräch ist unverbindlich und dauert ca. 30 Minuten. Wir lernen uns kennen, Sie schildern Ihre Situation und Ihre Fragen. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung und klären, ob und wie wir zusammenarbeiten können.

  • Für das Erstgespräch brauchen Sie keine Unterlagen. Eine kurze Beschreibung Ihrer Situation genügt (z. B. "Ich plane einen Wegzug ins Ausland" oder "Ich verkaufe auf Amazon international"). Alle Details besprechen wir dann im Gespräch. Bei konkreten Projekten können Sie gerne relevante Unterlagen mitbringen, ist aber keine Voraussetzung.

  • Unsere Honorare richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und/oder nach individueller Vereinbarung. Bei Projekten (z. B. Wegzugsberatung, Strukturierung) können wir Pauschalpreise anbieten – so wissen Sie von Anfang an, was auf Sie zukommt. Bei laufender Betreuung können wir mit monatlichen Pauschalen oder nach tatsächlichem Aufwand abrechnen. Transparenz ist uns wichtig.

Zusammenarbeit

  • Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden (an Werktagen). Bei dringenden Anliegen (z. B. laufende Betriebsprüfung, Fristen) oft noch am selben Tag. Telefonisch erreichen Sie uns Mo–Fr von 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr sowie Sa von 10:30–18:00 Uhr.

  • Ja, digitale Zusammenarbeit ist bei uns Standard. Wir nutzen DATEV, sichere Dokumentenportale und Video-Calls. Viele unserer Mandanten arbeiten ausschließlich digital mit uns – standortunabhängig und effizient. Natürlich können Sie uns auch persönlich in Düren besuchen oder wir kommen zu ihnen.

  • Ja. Wir übernehmen ihre Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse und alle Steuererklärungen – auf Wunsch komplett oder als Ergänzung zu Ihrem internen Team. Wir passen uns Ihren Anforderungen an.

Spezialisierungen

  • Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) betrifft Personen, die Deutschland verlassen und dabei Anteile an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) halten. Bei Wegzug werden stille Reserven steuerlich erfasst – auch wenn kein Verkauf stattfindet. Das betrifft vor allem Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer mit GmbH-Anteilen. Wir beraten Sie zu Strategien, Stundungsmodellen und steuerlichen Alternativen.

  • Ja, E-Commerce und Online-Handel sind eines unserer Schwerpunkte. Wir beraten u.a. zur Umsatzsteuer bei internationalen Plattformen (Amazon, eBay, Shopify, etc.), OSS (One-Stop-Shop), FBA, Dropshipping, Strukturierung für Wachstum sowie Skalierung und vieles mehr. Ob Sie gerade starten oder bereits international verkaufen – wir helfen Ihnen, steuerlich sicher zu wachsen.

  • Ja, unbedingt. Wir begleiten Sie während der gesamten Betriebsprüfung: Vorbereitung, Durchführung, Schlussbesprechung und ggf. Einspruch. Unser Ziel ist, dass Sie gut vorbereitet sind und keine unangenehmen Überraschungen erleben. Wenn Sie bereits eine Prüfungsanordnung erhalten haben, nehmen Sie schnell Kontakt zu uns auf.

  • Ja. Wir beraten Sie rund um ihre Immobilien im Privat- und Betriebsvermögen, Gesellschaftsmodellen (GmbH & Co. KG etc.), Vermögensübertragungen, Spekulationsfristen, Abschreibungen und vielem mehr. Immobilien sind steuerlich hochkomplex – wir entwickeln Lösungen, die zu Ihrer Situation passen.

  • Ja, Heilberufe sind eines unserer Schwerpunkte. Wir beraten u.a. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Strukturen wie MVZ, Gesellschaften mit und ohne Immobilien, Nachfolgeplanungen, übernehmen die laufende Betreuung und vieles mehr. Heilberufe haben besondere steuerliche Anforderungen – wir kennen sie.

Weitere Fragen

  • In der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen. Bei dringenden Anliegen (z. B. Betriebsprüfung, nahende Fristen) auch kurzfristiger. Kontaktieren Sie uns einfach – wir finden eine Lösung.

  • Ja, gerne. Wir begleiten Gründer von der Planung über die Wachstumsphase bis hin zur Übertragung, zum Verkauf oder zu ihren individuellen Plänen.

Betriebsprüfungen & Verfahren

  • Selbstverständlich. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Finanzverwaltung, strukturieren Prüfungsfelder vor und begleiten die Prüfung strategisch – mit dem Ziel, Risiken zu minimieren und Eskalationen zu vermeiden.

  • Ja. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Identifikation und Bewertung steuerlicher Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit Geschäftsführerverantwortung, verdeckten Gewinnausschüttungen, Haftungsnormen und steuerstrafrechtlichen Schnittstellen.

  • Ja. Häufig kommen besorgte Mandanten zu uns, wenn frühere Gestaltungen ihren Zielen, Wünschen, Erwartungen teilweise oder in Gänze nicht entsprechen oder Risiken entstanden sind. Wir analysieren, priorisieren und entwickeln rechtssichere Lösungen – auch unter Zeitdruck.

  • Ja. Wir analysieren offene wie unentdeckte Fehler, priorisieren Risiken und entwickeln rechtssichere Korrektur- und Neuausrichtungsmodelle – mit Augenmaß und Strategie.

Steuerstrafrecht

  • Ja. Wir beraten präventiv bei steuerstrafrechtlichen Risiken sowie begleitend bei laufenden Verfahren – stets mit Fokus auf Schadensbegrenzung, Strukturierung und steuerrechtssichere Kommunikation.

  • Sehr stark. Wir arbeiten eng mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen und kennen die Schnittstellen zwischen Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Verfahrensrecht genau.

  • Ja. Wir beraten sowohl präventiv zur Vermeidung steuerstrafrechtlicher Risiken als auch begleitend bei bereits bestehenden Problemkonstellationen.

Umstrukturierungen

  • Ja. Wir begleiten Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen, Formwechsel und komplexen Gesellschaftsstrukturierungen – sowohl steuerlich als auch konzeptionell. Ziel ist stets eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung.

  • Ja. Gerade in Streitigkeiten unter den Gesellschaften, Austritten oder Umstrukturierungen ist steuerliche Expertise entscheidend, um wirtschaftlich/steuerliche Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen.

  • Ja. Viele Mandanten beauftragen uns gezielt mit einer steuerlichen Risiko- und Potenzialanalyse bestehender Strukturen – mit klaren Handlungsempfehlungen.

  • Ja. Wir beraten bei Share-Deals, Asset-Deals, Beteiligungsstrukturierungen sowie bei der steueroptimalen Vorbereitung von Transaktionen.

Krise & Insolvenz

  • Beides. Wir begleiten unsere Mandanten sowohl in guten Zeiten – bei Strukturierung, Expansion und Optimierung – als auch in schwierigen Phasen wie Unternehmenskrisen, Liquiditätsengpässen oder Insolvenzsituationen. Gerade in Krisen ist eine vorausschauende und belastbare steuerliche Beratung entscheidend.

  • Ja. Wir beraten bei Sanierungen, Restrukturierungen, drohender Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzantragspflichten sowie im laufenden Insolvenzverfahren. Unser Fokus liegt dabei auf Haftungsvermeidung, Strukturwahrung und steuerrechtssicherer Begleitung.

Internationales & Türkei

  • Ja. Wir beraten im internationalem Steuerrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten mit und ohne DBA – insbesondere bei internationaler Umsatzsteuer, Wegzugsbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen und weitere.

  • Ja. Wir verfügen über fundierte Kenntnisse in deutsch-türkischen Steuersachverhalten und arbeiten eng mit qualifizierten Kooperationspartnern in der Türkei zusammen.

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Schreiben Sie uns – wir beantworten Ihre Fragen gerne digital oder persönlich.

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