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Internationales Steuerrecht

Wegzugssteuer & Internationales

Ein Wegzug aus Deutschland kann weitreichende steuerliche Konsequenzen haben. Wir begleiten Sie bei der Planung, der steueroptimalen Gestaltung und der laufenden internationalen Betreuung.

§6 AStGWegzugssteuer-Expertise
90+DBA-Länder analysiert
100%Planungssicherheit vor dem Umzug
§ 2 AStGErweiterte beschränkte Steuerpflicht
7 JahreStundungsmöglichkeit in der EU

Erkenne ich Ihre Situation?

Diese Situationen erlebten unsere Mandanten. Erscheinen Ihnen solche Szenarien bekannt?

Wegzug ohne Vorbereitung

Sie planen, Deutschland zu verlassen, und erfahren erst kurz vor dem Umzug von der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. GmbH-Anteile, Aktien, Fondsanteile – bei Beteiligungen ab 1% droht eine fiktive Veräußerungssteuer, auch wenn Sie nichts verkauft haben.

Doppelbesteuerung nach dem Wegzug

Sie sind bereits ins Ausland umgezogen, erhalten aber weiterhin deutsche Einkünfte. Mieten, Dividenden, Renten – welcher Staat besteuert was? Ohne DBA-Analyse zahlen Sie möglicherweise doppelt.

GmbH in Deutschland, Wohnsitz im Ausland

Sie wohnen im Ausland, halten aber Beteiligungen an deutschen Gesellschaften. Kontrollierte Auslandsgesellschaften (CFC-Regeln nach §§ 7ff. AStG) können dazu führen, dass deutsche Steuerpflicht für ausländische Einkünfte entsteht.

Internationale Holdingstruktur gewünscht

Sie möchten Ihr Vermögen grenzüberschreitend optimieren – Holding in Luxemburg, Dubai oder Singapur. Was ist steuerlich zulässig, was gilt als Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO?

Rückkehr nach Deutschland geplant

Nach Jahren im Ausland planen Sie die Rückkehr. Wie werden Ihre ausländischen Einkünfte und Vermögenszuwächse behandelt? Wir klären Sie über steuerliche Besonderheiten auf.

Wie wir Ihnen konkret helfen

Internationales Steuerrecht verlangt Präzision und Weitblick. Wir kennen die Regelungen zu Doppelbesteuerungsabkommen, Wegzugsbesteuerung und grenzüberschreitenden Strukturen – und entwickeln für Sie einen rechtssicheren Plan, bevor der erste Umzugskarton gepackt wird.

  • Steuerliche Analyse und Planung des Wegzugs vor dem Umzug (Timing, Bewertung, Stundungsantrag)
  • Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG: Berechnung, Erklärung und Stundungsantrag
  • Analyse von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Wohnsitzstaat, Quellenstaat, Methoden
  • Entstrickungsbesteuerung bei Betriebsvermögen (§ 4 Abs. 1 Satz 3 EStG)
  • Beratung zu CFC-Regeln (§§ 7ff. AStG) bei Auslandsgesellschaften
  • Grenzüberschreitende Vermögensplanung und Holdingstrukturen
  • Ansässigkeitsbescheinigungen und Steuererklärungen im Wegzugsjahr
  • Laufende steuerliche Begleitung bei Auslandsbezug (ausländische Einkünfte, Progressionsvorbehalt)
  • Beratung bei Rückkehr nach Deutschland (steuerliche Konsequenzen, Hinzurechnungsbesteuerung)

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten am häufigsten stellen.

Die Wegzugsbesteuerung erfasst natürliche Personen, die Deutschland verlassen und Anteile an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, ausländische Kapitalgesellschaften) halten. Bei einem Wegzug werden diese Anteile so behandelt, als wären sie zum gemeinen Wert veräußert worden – auch ohne tatsächlichen Verkauf. Die fiktive Steuer entsteht auf den unrealisierten Wertzuwachs. Voraussetzung: mindestens 1% Beteiligung und 7 Jahre unbeschränkte Steuerpflicht in den letzten 12 Jahren.

Bei einem Wegzug in einen EU/EWR-Staat kann die Steuer auf Antrag zinslos und dauerhaft gestundet werden, solange die Anteile gehalten werden (§ 6 Abs. 4 AStG in der Fassung ab 2022). Bei Wegzug in Drittstaaten (z.B. Dubai, USA, Singapur) ist die Stundung zeitlich begrenzt und an Sicherheitsleistungen geknüpft. Das Jahressteuergesetz 2022 hat die Regelungen erheblich verschärft – eine Beratung vor dem Wegzug ist unerlässlich.

Ein DBA ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, welcher Staat bei grenzüberschreitenden Sachverhalten das Besteuerungsrecht hat. Deutschland hat mit über 90 Ländern DBAs. Sie können Einkünfte nach dem Wohnsitzprinzip, dem Quellenprinzip oder im Rahmen geteilter Besteuerung regeln. Die Freistellungsmethode befreit Einkünfte im Ansässigkeitsstaat (mit Progressionsvorbehalt), die Anrechnungsmethode rechnet im Ausland gezahlte Steuer an.

Das hängt von Ihrem steuerlichen Status ab. Haben Sie in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig mit dem weltweiten Einkommen. Ohne deutschen Wohnsitz besteht beschränkte Steuerpflicht für bestimmte inländische Einkünfte (z.B. deutsche Miet- oder Dividendeneinkünfte). Das anwendbare DBA kann die Steuerpflicht einschränken.

Die Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Regeln) soll verhindern, dass passive Einkünfte in Niedrigsteuerländern thesauriert werden, ohne in Deutschland besteuert zu werden. Hält eine in Deutschland ansässige Person Anteile an einer ausländischen Gesellschaft, die passive Einkünfte erzielt und niedrig besteuert ist (unter 15%), werden diese Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen anteilig zugerechnet und in Deutschland besteuert – auch ohne Ausschüttung. Die Beurteilung ist komplex und erfordert laufende Überwachung.

Ja, wenn der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung (§ 10 AO) in Deutschland liegt. Werden strategische Entscheidungen von Deutschland aus getroffen, kann die ausländische Gesellschaft unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig in Deutschland sein. Dies betrifft besonders Holding-Konstruktionen, bei denen der Geschäftsführer in Deutschland lebt und die Gesellschaft faktisch von hier aus leitet.

Mindestens 6–12 Monate vor dem geplanten Wegzug sollten Sie klären: Höhe der potentiellen Wegzugssteuer und Stundungsoptionen, DBA-Analyse für den Zielstaat, Behandlung bestehender Beteiligungen und Immobilien, Auswirkungen auf laufende Verträge und Pensionszusagen, sowie steueroptimale Gestaltung des Wegzugszeitpunkts und der Vermögensstruktur. Nachträgliche Planung ist teurer – und manche Fehler sind nicht reversibel.

Warum Steuerkanzlei Ibrahim Erben?

Was unsere Mandanten an uns schätzen:

🌍

Internationales Netzwerk

Wir arbeiten mit Kooperationspartnern in wichtigen Zielländern zusammen: Dubai, Schweiz, Portugal, Niederlande, Österreich.

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Ganzheitliche Planung

Wir betrachten Wegzug, Holdingstruktur und laufende Betreuung als Einheit – keine isolierten Einzelberatungen.

⚖️

Rechtssicherheit

Wir kennen die Grenzen zwischen zulässiger Gestaltung und Missbrauch nach § 42 AO und beraten Sie nur innerhalb dieser Grenzen.

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Frühzeitig, nicht im letzten Moment

Rechtzeitige Beratung spart erhebliche Steuern. Wer nach dem Wegzug kommt, begrenzt seine Optionen ein.

Unser Vorgehen

  1. 01

    Analyse

    Steuerliche Bestandsaufnahme: Wohnsitz, Vermögensstruktur, Beteiligungen, Wegzugszeitplan.

  2. 02

    Strategie

    Entwicklung der optimalen Wegzugsstrategie: Timing, Stundungsanträge, Holdingstruktur.

  3. 03

    Umsetzung

    Begleitung der Wegzugserklärungen, Bewertungen, Stundungsanträge, Meldungen.

  4. 04

    Laufend

    Betreuung nach dem Wegzug: ausländische Einkünfte, Progressionsvorbehalt, Rückkehroptionen.

Ihr Wegzug – steuerlich sicher geplant

Internationale Steuerfragen dulden keine Improvisation. Wir planen Ihren Schritt ins Ausland mit Weitsicht und rechtlicher Sicherheit.

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