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Immobilien & Vermögenssteuerrecht

Immobilien & Vermögen – Steueroptimale Strukturen

Immobilien im Privat- oder Betriebsvermögen, steueroptimale Haltestrukturen, generationenübergreifende Übertragung – wir entwickeln Strategien, die Ihr Vermögen schützen und die Steuerlast minimieren.

3/10 JahreSpekulationsfrist bei Privatverkauf
§ 7b EStGSonder-AfA für Investitionen
Bis 400.000 €Schenkungsfreibetrag je Elternteil
GmbH & Co. KGBewährte Immobilien-Struktur
§ 23 EStGVeräußerungsgewinne optimieren

Erkenne ich Ihre Situation?

Diese Situationen erlebten unsere Mandanten. Erscheinen Ihnen solche Szenarien bekannt?

Verkauf ohne Steuerplanung – Spekulationssteuer

Sie haben eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren gekauft und wollen jetzt verkaufen. Ohne selbstgenutztes Wohnen in den letzten 2 Jahren vor dem Jahr des Verkaufs fällt der gesamte Gewinn als Spekulationsgewinn an und wird voll versteuert.

Immobilien-GmbH: Sinnvoll oder nicht?

Sie hören von der Immobilien-GmbH als Steuersparmodell. Doch wann lohnt sie sich wirklich? Was sind die Nachteile (kein privater steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren, Gründungskosten, keine Eigennutzung, Doppelbesteuerung)? Wann ist eine GmbH & Co. KG besser?

Immobilien vererben oder verschenken?

Sie möchten Ihre Immobilien an die nächste Generation übertragen, aber so wenig Erbschaft- oder Schenkungsteuer wie möglich zahlen. Die Freibeträge (400.000 € je Elternteil an Kind) können alle 10 Jahre neu genutzt werden – eine strukturierte Planung ist entscheidend.

Gewerblicher Grundstückshandel

Sie kaufen und verkaufen mehrere Objekte. Ab wann gilt das als gewerblicher Grundstückshandel (Drei-Objekt-Grenze)? Welche steuerlichen Konsequenzen hat das – Gewerbesteuer, kein AfA-Vorteil mehr, Umsatzsteuer, Infektionsrisiko, Wegfall 10-Jahre-Frist?

Betriebsaufspaltung ungewollt ausgelöst

Durch einen Immobilienkauf oder -verkauf haben Sie ungewollt eine Betriebsaufspaltung zwischen Ihrem Unternehmen und einer Immobilien-Gesellschaft ausgelöst. Die stillen Reserven werden sofort steuerpflichtig.

Wie wir Ihnen konkret helfen

Vor dem ersten Immobilienkauf über die optimale Haltestruktur bis zur steuerfreien Übertragung an die nächste Generation – wir denken Ihren gesamten Immobilienlebenszyklus steuerlich durch.

  • Steuerliche Analyse von Immobilienkäufen und -verkäufen (Spekulationsfristen, Gewinn, AfA)
  • Strukturierung für Immobilienportfolios: Einzelunternehmen, GbR, KG, GmbH & Co. KG, GmbH
  • Abschreibungsoptimierung: lineare AfA, Sonder-AfA (§ 7b EStG für neue Mietwohnungen), Restnutzungsdauer-Gutachten
  • Übertragung von Immobilien im Wege der Schenkung (Freibeträge, 10-Jahres-Frist)
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung: Nießbrauchvorbehalt, Schenkung unter Auflage
  • Beratung zur Grunderwerbsteuer: Share Deals (Anteilserwerb), Freibeträge
  • Betriebsaufspaltung: Erkennen, Vermeiden und geordnetes Auflösen
  • Beurteilung des gewerblichen Grundstückshandels (Drei-Objekt-Grenze, Infektionstheorie)
  • Laufende Verwaltung: Finanzbuchhaltung für Immobilien-GmbHs, Jahresabschlüsse, Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen
  • Umsatzsteuer bei Immobilien: Option zur Steuerpflicht (§ 9 UStG), Vorsteuerabzug

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten am häufigsten stellen.

Nach § 23 EStG sind Immobilienverkäufe aus privatvermögen steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens 10 Jahre liegen. Ausnahme: Wenn Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den zwei vorangegangenen Jahren selbst bewohnt haben (3-Jahres-Selbstnutzungsregel), ist der Verkauf auch innerhalb der 10 Jahre steuerfrei. Diese Regelung gilt auch für Teilbewohnung "Einliegerwohnung" – relevantes Gestaltungspotenzial bei gemischter Nutzung.

Eine Immobilien-GmbH lohnt sich bei Portfolios ab ca. 5–10 Einheiten oder Mieteinkünften ab ca. 100.000 € jährlich, wenn Gewinne thesauriert werden sollen. Der Steuersatz in der GmbH (15% KSt + 5,5% SolZ) ist niedriger als der persönliche Spitzen-/Reichensteuersatz (42–45%). Nachteil: Der Vorteil der steuerfreien Veräußerung nach 10 Jahren entfällt. Wir berechnen für Ihre konkrete Situation den Break-Even.

Bei der GmbH & Co. KG haften Kommanditisten nur mit ihrer Einlage, und die Gewinne werden transparent auf die Gesellschafter verteilt und mit deren persönlichem Steuersatz besteuert. In der GmbH werden Gewinne mit Körperschaftsteuer besteuert; Ausschüttungen unterliegen zusätzlich der Abgeltungsteuer. Die GmbH & Co. KG bietet mehr Gestaltungsflexibilität bei der Gewinnverteilung und kann steuerlich vorteilhafter sein, wenn die Gesellschafter unterschiedliche Steuersätze haben.

Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Schenkungsfreibetrag von 400.000 € (§ 16 ErbStG), der alle 10 Jahre neu in Anspruch genommen werden kann. Für größere Portfolios bieten sich an: Schenkung unter Nießbrauchvorbehalt (Eltern behalten Mieteinnahmen), Schenkung unter Auflage (Übernahme einer Hypothek durch das Kind), oder die stufenweise Übertragung über 10-Jahres-Zeiträume. Immobilienwerte werden in der Erbschaft-/Schenkungsteuer nach dem Ertragswertverfahren, Vergleichsverfahren bzw. Sachverhaltsverfahren bewertet – das Ertragswertverfahren kann zu niedrigen werten als den Marktwert führen.

Die Drei-Objekt-Grenze ist eine Faustformel der Finanzverwaltung: Wer innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Immobilien kauft und verkauft, wird als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft. Konsequenzen: Alle Verkaufsgewinne sind gewerbesteuerpflichtig, die 10-Jahres-Spekulationsfrist entfällt, und ggf. entsteht Umsatzsteuerpflicht. Außerdem droht eine "Infektionswirkung" auf frühere Objekte. Planung und Dokumentation der Veräußerungsabsicht sind entscheidend.

Grundsätzlich sind Vermietungsleistungen umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG). Eine Ausnahme gibt es jedoch: Bei Vermietung an einen umsatzsteuerpflichtigen Mieter kann der Vermieter nach § 9 UStG auf die Steuerfreiheit verzichten (Option zur Steuerpflicht) und damit den Vorsteuerabzug für die Baukosten und laufenden Kosten geltend machen. Das rechnet sich besonders bei hohen Investitionen. Der Optionsverzicht ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und langfristig bindend.

Standardmäßig werden Wohngebäude über 50 Jahre abgeschrieben (AfA 2% p.a.). Ein Gutachten über die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes kann eine kürzere Abschreibungsdauer belegen (z.B. 20–30 Jahre → 3,33–5% AfA p.a.). Der BFH hat die Zulässigkeit solcher Gutachten bestätigt. Bei größeren Immobilien oder umfangreichen Portfolios kann das die jährliche AfA und damit die Steuerersparnis deutlich erhöhen. Die Gutachten-Erstellung ist ein anerkanntes Steueroptimierungsinstrument.

Warum Steuerkanzlei Ibrahim Erben?

Was unsere Mandanten an uns schätzen:

🏘️

Immobilien von Anfang bis Ende

Kauf, Haltedauer, Haltestruktur, Vermietung, Verkauf, Nachfolge – wir denken Ihren gesamten Immobilienlebenszyklus steuerlich durch.

📊

Zahlen statt Pauschalaussagen

Wir berechnen für Sie konkret u.a. : GmbH vs. Privat, Timing des Verkaufs, Schenkung vs. Erbschaft.

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Aktuelle Gesetzgebung

AfA-Änderungen, neue Grunderwerbsteuer-Regelungen, WEG-Reform – wir halten Ihre Strukturen aktuell.

🤝

Interdisziplinäres Netzwerk

Zusammenarbeit mit Notaren, Immobilienrechtsanwälten und Gutachtern.

Unser Vorgehen

  1. 01

    Analyse

    Bestandsaufnahme Ihres Immobilienportfolios: Objekte, Strukturen, Haltedauern, Finanzierung.

  2. 02

    Optimierung

    Steueroptimale Struktur: Rechtsform, Übertragungsplanung, AfA-Optimierung.

  3. 03

    Umsetzung

    Begleitung bei Verkäufen, Schenkungen, Umstrukturierungen und Finanzierungen.

  4. 04

    Laufend

    Jahresabschlüsse, Buchhaltung und Steuererklärungen.

Ihr Immobilienportfolio – steuerlich optimal

Immobilien sind Ihre größte Vermögensposition. Wir sorgen dafür, dass Steuern Ihre Rendite nicht unnötig schmälern.

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